Verfassung von smartinfo
Status: Grobentwurf. Gliederung und Kernaussagen, noch nicht ausformuliert. Diskussionspunkte sind als
> **Diskussion:**markiert.Geltung: ein Client. Diese Fassung gilt für den Betrieb mit einem einzigen Client, smartinfo. Kommen weitere Clients dazu, ist sie neu zu regeln (ROADMAP.md, Stufe 2). Die Artikelnummern bleiben bis dahin stabil.
Präambel
Abschnitt betitelt „Präambel“smartinfo existiert, damit sich Menschen vor einer Abstimmung mit den Argumenten auseinandersetzen. Es zählt das Gewicht eines Arguments, nicht seine Lautstärke.
Grundprinzipien:
- Datenhoheit. Jeder Beitrag liegt im eigenen Repo der Person, über ein offenes Protokoll (ATProto).
- Freie politische Rede in den Schranken des Rechts. Meinungen werden nicht auf ihre Richtigkeit geprüft. Das allgemeine Recht und die Verhaltensregeln werden durchgesetzt.
- Selbstverwaltung durch das Los. Über die Aufnahme von Argumenten entscheidet die Gemeinschaft, nicht der Betreiber.
- Transparenz. Schemas, Verfahren und Algorithmen sind öffentlich.
- Die Maschine hilft, der Mensch entscheidet.
- Offenheit. Offene Schemas, verbunden mit dem offenen Netz (Föderation).
Titel I – Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt betitelt „Titel I – Allgemeine Bestimmungen“Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
- Diese Verfassung gilt für smartinfo.
- atvoto ist die technische Umgebung von smartinfo im ATProto-Netz (Store, PDS, AppView). smartinfo und atvoto haben denselben Betreiber und sind rechtlich und organisatorisch nicht getrennt.
- Konten, Prüfstufen und Teilnahmeregeln regelt die Verordnung über Konten und Teilnahme.
Art. 2 Begriffe Vorlage, Argument, Kommentar, Bewertung, Gutachten, Community-Konto, Betreiber (der Betreiber von smartinfo), Teilnehmende, Mitgliedschaft, Prüfstufe, Teilnahmeregeln, gehostetes Konto (auf dem PDS von atvoto), externes Konto (bei einem anderen ATProto-Anbieter).
Titel II – Grundrechte der Teilnehmenden
Abschnitt betitelt „Titel II – Grundrechte der Teilnehmenden“Art. 3 Datenhoheit und Portabilität Beiträge liegen im eigenen Repo. Wer austritt oder umzieht, nimmt seine Daten mit. Ausgenommen ist, was auf ein Community-Konto übergegangen ist (Art. 16a Abs. 3).
Umsetzung: Für gehostete Konten ist der Umzug noch nicht möglich (Stufe 3 in ROADMAP.md).
Art. 4 Meinungsfreiheit
- Politische Meinungen werden nicht auf ihre Richtigkeit geprüft. Auch harte Kritik in der Sache ist erlaubt.
- Grenzen setzen das allgemeine Recht und die Verhaltensregeln (Titel X).
Art. 5 Gleichbehandlung Jede Stimme zählt gleich.
Art. 6 Nachvollziehbarkeit
- Jede Person erfährt, ob ihr Beitrag angenommen oder abgelehnt wurde und aus welchem formalen Grund.
- Sie erfährt auch, wenn eine Massnahme nach Art. 44 sie oder ihren Beitrag betrifft, und aus welchem Grund.
Art. 7 Persönlichkeitsschutz Datensparsamkeit. Es werden nur Daten erhoben, die für den Betrieb nötig sind.
Titel III – Organe und Rollen
Abschnitt betitelt „Titel III – Organe und Rollen“Art. 8 Betreiber
- Der Betreiber stellt die Anwendung und die Infrastruktur bereit (Store, PDS, AppView).
- Er ist in der politischen Auseinandersetzung neutral. Er moderiert nur nach Titel X und XI und nie wegen einer Meinung (Art. 4).
Art. 9 Registrar Der Registrar legt Konten, Vorlagen und Community-Konten an.
Art. 10 Bürgschaft und Vorlagen
- Der Betreiber bürgt für die Mitglieder und kann ihre Teilnahme widerrufen.
- Er eröffnet die Vorlagen und bestimmt mit den Teilnahmeregeln, wer darin mitwirkt (Art. 17a).
Art. 11 Teilnehmende
Art. 12 Gutachter:innen Ein Amt, das für jedes Argument neu per Los vergeben wird (Titel VII).
Art. 13 Herausgeber offizieller Inhalte Offizielle Argumente (Abstimmungsbüchlein) und Argumente von Organisationen.
Titel IV – Mitgliedschaft
Abschnitt betitelt „Titel IV – Mitgliedschaft“Art. 14 Erwerb
- Teilnehmen kann, wer Mitglied von smartinfo ist.
- Das Konto entsteht über smartinfo auf dem PDS von atvoto (gehostetes Konto) oder besteht schon bei einem anderen ATProto-Anbieter (externes Konto), sofern die Verordnung über Konten und Teilnahme das zulässt.
- Die Handle-Domain gehosteter Konten legt der Betreiber fest.
Art. 15 Reservierte Handles
Handles der Systemkonten (z. B. dossier-*) sind für Teilnehmende gesperrt.
Art. 16 Widerruf Der Betreiber kann die Teilnahme eines Mitglieds bei Verstössen gegen Titel X widerrufen. Danach werden neue Beiträge abgelehnt.
Art. 16a Löschung des Kontos
- Jede Person kann die Löschung ihres Kontos verlangen. Die Löschung führt der Betreiber aus.
- Gelöscht werden alle persönlichen Daten im Repo der Person: Profil, Kommentare und Bewertungen.
- Angenommene Argumente und abgegebene Gutachten gehen auf das Community-Konto der Vorlage über und bleiben bestehen. Wer sie einreicht, tritt das Recht auf ihre Löschung ab. Darauf weist smartinfo beim Einreichen hin.
- Externe Konten löscht ihr eigener Anbieter. smartinfo entfernt die persönlichen Daten aus seiner Ansicht, sobald es von der Löschung erfährt. Abs. 3 gilt auch für externe Konten.
Diskussion: Ob und wie weit auf das Recht auf Löschung verzichtet werden kann (DSG, Art. 27 ZGB), ist rechtlich zu prüfen. Bleibt der Handle der Person an der kanonischen Kopie sichtbar (
originUri), oder wird er bei der Löschung entfernt?
Art. 16b Einstellung des Betriebs
- Stellt der Betreiber smartinfo ein, enden die Mitgliedschaften.
- Gehostete Konten werden gelöscht wie nach Art. 16a. Angenommene Argumente und Gutachten bleiben bestehen (Art. 16a Abs. 3).
Art. 17 Prüfstufe
- Der Betreiber hält für jedes Mitglied fest, wie es geprüft wurde (z. B. keine Prüfung, E-Mail, eID).
- Für gehostete und externe Konten gelten dieselben Stufen. Massgebend ist die Prüfung, nicht der Ort des Kontos.
Diskussion: Später kann die eID sicherstellen, dass eine Person nur ein Konto mit eID hat (Stufe X in ROADMAP.md).
Art. 17a Teilnahmeregeln
- Der Betreiber legt fest, wer in den Vorlagen kommentieren, bewerten, Argumente einreichen und begutachten darf.
- Kriterien sind die Prüfstufe und die Herkunft des Kontos (gehostet oder extern).
- Die Regeln gelten ab ihrer Änderung und nicht rückwirkend. Änderungen werden protokolliert.
- Die Regeln werden technisch durchgesetzt. Die Verfahren dieser Verfassung (Titel VI bis VIII) gelten unabhängig davon.
Titel V – Die Vorlagen
Abschnitt betitelt „Titel V – Die Vorlagen“Art. 18 Eröffnung
- Der Betreiber eröffnet die Vorlagen zu den offiziellen Abstimmungen und trägt die Fachverantwortung dafür: offizielle Argumente, Redaktion, Taxonomie.
- Eine Vorlage existiert erst, wenn ihr Community-Konto existiert.
Art. 19 Phasen
| Phase | Bedeutung |
|---|---|
draft |
in Vorbereitung; offizielle Argumente können erfasst werden, Beiträge von Teilnehmenden werden abgelehnt |
open |
Teilnahme möglich |
paused |
vorübergehend unterbrochen; Beiträge werden zurückgehalten und bei Wiedereröffnung verarbeitet |
closed |
abgeschlossen (archiviert); lesbar und bewertbar; Kommentare werden abgelehnt, Argumente und Gutachten zurückgehalten und bei Wiedereröffnung verarbeitet |
withdrawn |
zurückgezogen; nicht mehr sichtbar, Beiträge werden zurückgehalten; die Daten bleiben bestehen (Art. 16a Abs. 3) |
Umsetzung: Zurückgehalten werden Argumente und Gutachten in der Warteschlange des Writers, Kommentare und Bewertungen beim Indexer (
app_held_contributions). Peer Reviews ruhen ausserhalb vonopen. smartinfo bietet nur an, wasdossier.getPermissionserlaubt (architektur/ARCHITECTURE_SPLIT.md, Phasen einer Vorlage).
Art. 20 Offizielle Argumente
- Offizielle Argumente sind kuratiert und durchlaufen kein Peer Review.
- Bearbeiten darf sie nur der Betreiber.
- Die Bearbeitung ist in jeder Phase möglich.
- Änderungen nach der Eröffnung (
open) werden sichtbar protokolliert.
Umsetzung: Noch nicht umgesetzt. Heute überschreibt
putOfficialArgumentden Record mit gleichem rkey, frühere Fassungen sind nur in der Repo-History.
Titel VI – Argumente
Abschnitt betitelt „Titel VI – Argumente“Art. 21 Einreichung Jedes Argument nimmt eine Position ein (PRO oder CONTRA) und trägt genau einen Gedanken vor.
Art. 22 Kontingente Für Argumente gelten ein Tageskontingent und ein Kontingent pro Vorlage.
Art. 23 Automatische Vorprüfung Die Vorprüfung gibt nur Empfehlungen und blockiert nie. Die Entscheidung liegt bei der Person, die einreicht.
Art. 24 Original und kanonische Kopie
Massgebend ist die kanonische Kopie im Community-Konto. Ihre Herkunft ist über
originUri/originCid belegt.
Titel VII – Das Peer Review
Abschnitt betitelt „Titel VII – Das Peer Review“Art. 25 Kriterien Stimmigkeit, Umgangston, Thematik, Fokus, kein Duplikat. Die Richtigkeit einer Meinung ist kein Kriterium.
Art. 26 Auswahl Gutachter:innen werden per Los ausgewählt, unter den Personen, die nach den Teilnahmeregeln begutachten dürfen (Art. 17a). Das Los wird durch Aktivität ausgelöst, und die Zahl der Einladungen pro Tag ist begrenzt.
Art. 27 Befangenheit Niemand begutachtet das eigene Argument. Niemand wird zweimal zum selben Argument eingeladen.
Art. 28 Unabhängiges Urteil Gutachter:innen sehen die KI-Bewertung nicht. Ein Begründungsfeld gibt es nicht.
Art. 29 Entscheid
- Es gilt die Mehrheit. Bei Gleichstand wird abgelehnt.
- Das Ergebnis wird mit den Stimmenzahlen öffentlich im Community-Konto veröffentlicht und ist anhand der Gutachten nachzählbar.
- Abgegebene Gutachten bleiben bestehen. Sie werden nicht zurückgenommen, gelöscht oder ausgeblendet.
Art. 30 Verfahren
- Das Verfahren wird abgeschlossen, sobald das Quorum erreicht ist oder das Ergebnis feststeht.
- Bereits begonnene Gutachten können während einer Nachfrist noch abgegeben werden.
Art. 31 Endgültigkeit
- Es gibt keinen Rekurs. Ein abgelehntes Argument kann überarbeitet und als neues Argument eingereicht werden (neues Verfahren). Die Neueinreichung zählt gegen das Kontingent (Art. 22).
- Vorbehalten bleibt das Ausblenden eines angenommenen Arguments wegen rechtswidriger Inhalte (Art. 37, Art. 44 Ziff. 2). Der Entscheid des Peer Reviews bleibt davon unberührt.
Titel VIII – Kommentare, Bewertungen und Übersetzungen
Abschnitt betitelt „Titel VIII – Kommentare, Bewertungen und Übersetzungen“Art. 32 Kommentare
Art. 33 Bewertung Bewertet wird, wie stark ein Argument für Ja bzw. Nein spricht, auf einer Skala von 0 bis 100. Ein Argument kann nicht auf die Gegenseite kippen.
Art. 34 Verdichtung
Aus den Bewertungen wird pro Thema eine Haltung errechnet (Noisy-OR). Die
Methode ist öffentlich (AGGREGATION.md).
Art. 35 Übersetzungen Maschinelle Übersetzungen sind abgeleitet. Massgebend ist das Original. Der Betreiber legt fest, in welche Sprachen übersetzt wird.
Titel IX – Themenordnung
Abschnitt betitelt „Titel IX – Themenordnung“Art. 36 Taxonomie
- Die Themen werden als Snapshot im Community-Konto veröffentlicht. Die KI hilft, sie zu erstellen.
- Die Themenordnung einer Vorlage bestimmt der Betreiber.
Titel X – Verhaltensregeln und Verbote
Abschnitt betitelt „Titel X – Verhaltensregeln und Verbote“Art. 37 Allgemeines Recht Rechtswidrige Inhalte sind verboten, z. B. Ehrverletzung, Diskriminierung oder Aufruf zu Gewalt.
Art. 38 Mehrfachkonten und Identitätsanmassung Niemand nutzt mehrere Konten, um mehrfach mitzuwirken. Niemand gibt sich als eine andere Person oder Organisation aus.
Art. 39 Absprachen im Peer Review Gutachter:innen urteilen unabhängig. Absprachen über ein Gutachten sind verboten.
Art. 40 Umgehung von Kontingenten oder Gates Kontingente und Zugangsprüfungen dürfen nicht umgangen werden.
Art. 41 Beschimpfung, Spam, automatisierte Massenbeiträge Beschimpfungen von Personen, Spam und automatisierte Massenbeiträge sind verboten. Harte Kritik in der Sache bleibt erlaubt (Art. 4).
Art. 42 Manipulation von Bewertungen Bewertungen dürfen nicht durch Absprachen oder technische Mittel verfälscht werden.
Titel XI – Durchsetzung
Abschnitt betitelt „Titel XI – Durchsetzung“Art. 43 Kennzeichnung (Labels)
- Beiträge und Konten, die gegen Titel X verstossen, werden mit Labels gekennzeichnet. Der Betreiber setzt diese Labels selbst.
- Es gelten nur die Labels des Betreibers. Labels anderer Anbieter haben in smartinfo keine Wirkung.
Art. 44 Massnahmen Mögliche Massnahmen, von mild zu streng:
- (aufgehoben)
- Ausblenden in der Ansicht
- Widerruf der Teilnahme
- Sperrung des Kontos (Takedown)
Art. 45 Zuständigkeit und Verfahren
- Der Betreiber moderiert.
- Die Sperrung eines Kontos oder Beitrags ist nur bei rechtswidrigen Inhalten (Art. 37) und bei schwerem Missbrauch zulässig.
- Moderiert wird durch Ausblenden und Sperren, nicht durch Löschen. Verlangt das Recht die Entfernung rechtswidriger Inhalte, löscht der Betreiber sie in seinen eigenen Systemen. In fremden Repos kann nichts gelöscht werden. Gezählt wird nur die kanonische Kopie im Community-Konto.
- Eine Meldung allein bewirkt nichts. Über jede Massnahme entscheidet ein Mensch.
- Betroffene können gegen eine Massnahme Einspruch erheben. Darüber entscheidet eine andere Person aus dem Moderationsteam als jene, die den ersten Entscheid getroffen hat. Das Moderationsteam besteht deshalb aus mindestens zwei Personen. Wer befangen ist, entscheidet nicht. Ist deshalb niemand verfügbar, bestimmt der Betreiber eine Drittperson als Stellvertretung.
- Die Einzelheiten regelt die Verordnung über die Moderation.
Titel XII – Algorithmen und künstliche Intelligenz
Abschnitt betitelt „Titel XII – Algorithmen und künstliche Intelligenz“Art. 46 Rolle der KI Die KI unterstützt nur und entscheidet nie.
Art. 47 Offenlegung Verfahren und Schwellenwerte werden offengelegt.
Titel XIII – Offenheit und Föderation
Abschnitt betitelt „Titel XIII – Offenheit und Föderation“Art. 48 Offene Schemas Die Lexicons sind veröffentlicht. Nach dem Einfrieren sind nur noch rückwärtskompatible Änderungen erlaubt.
Art. 49 Föderation
- smartinfo ist über atvoto mit Bluesky und anderen ATProto-Diensten verbunden. Alle Beiträge sind offen lesbar.
- Mitwirken setzt eine Mitgliedschaft bei smartinfo voraus (Art. 14). Wie weit atvoto föderiert, beschreibt ROADMAP.md.
- Die Einzelheiten zur Anbindung an Bluesky regelt die Verordnung über die Interoperabilität.
Titel XIV – Schlussbestimmungen
Abschnitt betitelt „Titel XIV – Schlussbestimmungen“Art. 50 Änderung der Verfassung (offen)
Diskussion: Wer ändert die Verfassung? Der Betreiber oder eine Abstimmung der Gemeinschaft?
Art. 51 Inkrafttreten