Verordnung über die Moderation
Status: Entwurf (2026-11-06). Gestützt auf VERFASSUNG.md Art. 43–45. Umsetzung: MODERATION.md. Diskussionspunkte sind als
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Diese Verordnung regelt, wie Inhalte und Konten in smartinfo gemeldet, beurteilt und gekennzeichnet werden und wie sich Betroffene dagegen wehren können.
§ 1 Begriffe
- Label: Eine öffentliche Aussage des Betreibers über einen Beitrag oder ein Konto. Sie liegt ausserhalb des Repos.
- Meldung: Der Hinweis einer Person, dass ein Beitrag gegen Titel X der Verfassung verstosse.
- Moderationsteam: Die Personen, die der Betreiber mit der Moderation beauftragt. Es sind mindestens zwei, und alle haben dieselben Rechte.
- Takedown: Die Sperrung auf dem PDS von atvoto. Gelöscht wird dabei nichts. Bei einem Konto wird nichts mehr ausgeliefert. Ein einzelner Beitrag fehlt in den normalen Abfragen, bleibt aber über die Repo-Schnittstellen abrufbar.
§ 2 Ausblenden statt Löschen
- Ausgeblendete Beiträge sind für alle Personen verschwunden und zählen nicht mehr, auch nicht in der Verdichtung (Art. 34). Sie werden nicht mehr übersetzt und nicht mehr für die Ähnlichkeitssuche verarbeitet.
- Ausblenden und Sperren löschen im Repo der Person nichts. Das gilt für gehostete und externe Konten.
- Ein angenommenes Argument kann nur ausgeblendet werden, wenn es selbst rechtswidrig ist (Art. 37, Art. 31 Abs. 2). Das Label liegt auf der kanonischen Kopie im Community-Konto. Ein gespiegelter Post in Bluesky wird entfernt, weil Labels dort nur bei Abonnenten wirken.
- Antworten auf einen ausgeblendeten Kommentar bleiben sichtbar. An seiner Stelle steht ein Platzhalter.
- Ein Label auf einem Konto blendet dessen Beiträge aus. Angenommene Argumente erfasst es nicht, weil sie der Person nicht mehr gehören (Art. 16a Abs. 3). Neue Beiträge stoppen erst der Widerruf oder der Takedown. Das Label wirkt bei Abonnenten auch auf Inhalte ausserhalb von smartinfo. Bei Personen ohne Mitgliedschaft wird deshalb nur die einzelne Antwort gelabelt, nie das Konto.
- Abgegebene Gutachten bleiben bestehen. Sie werden nicht zurückgenommen, gelöscht oder ausgeblendet, auch nicht bei Massnahmen gegen das Konto (Art. 29 Abs. 3). Das gilt für smartinfo. Wie fremde Apps Labels anwenden, liegt ausserhalb seiner Kontrolle.
- Verlangt das Recht die Entfernung rechtswidriger Inhalte, löscht der Betreiber sie auf dem PDS von atvoto und in seinen weiteren Systemen. Bei externen Konten kann er sie nur ausblenden (Art. 45 Abs. 3). Die Löschung ist die Ausnahme: Sie braucht die Bestätigung einer zweiten Person aus dem Moderationsteam und ist endgültig. Die betroffene Person erfährt das mit dem Grund. Die Löschung ist keine Massnahme nach Art. 44, ein Einspruch ist nicht möglich.
Diskussion: Wann verlangt das Recht die Löschung, und wann genügt die Sperre? Ein gesperrter Inhalt bleibt als Beweismittel erhalten; ein einzeln gesperrter Beitrag bleibt aber über die Repo-Schnittstellen abrufbar (§ 1 Abs. 4). Vor dem Inkrafttreten juristisch prüfen, auch ob eine Löschung ohne Einspruch zulässig ist.
§ 3 Werte Das Moderationsteam setzt folgende Werte. Sie bleiben stabil, weil Labels sie dauerhaft tragen. Jede Massnahme nennt ihren Grund. Eine blosse Warnung ohne Ausblenden gibt es nicht: Ein Beitrag verstösst gegen Titel X und wird ausgeblendet, oder er bleibt ohne Hinweis stehen.
| Wert | Verstoss | Wirkung |
|---|---|---|
illegal |
Art. 37 Allgemeines Recht | ausblenden, nicht zählen |
multiple-accounts |
Art. 38 Mehrfachkonten und Identitätsanmassung | ausblenden, nicht zählen |
circumvention |
Art. 40 Umgehung von Kontingenten oder Gates | ausblenden, nicht zählen |
insult |
Art. 41 Beschimpfung | ausblenden, nicht zählen |
spam |
Art. 41 Spam, automatisierte Massenbeiträge | ausblenden, nicht zählen |
manipulation |
Art. 42 Manipulation von Bewertungen | ausblenden, nicht zählen |
Für Absprachen im Peer Review (Art. 39) gibt es keinen Wert, weil sie sich nicht nachweisen lassen.
§ 4 Meldungen
- Mitglieder melden über den Melde-Knopf in smartinfo. Wer meldet, wählt einen Wert aus § 3 oder «anderes». Eine Massnahme braucht trotzdem immer einen Wert aus § 3.
- Alle anderen Personen melden über die Meldestelle (Formular oder E-Mail). Das Moderationsteam erfasst diese Meldungen von Hand.
- Eine Meldung löst nie automatisch ein Label aus, auch nicht ab einer bestimmten Anzahl (Art. 45 Abs. 4).
- Wer den Meldeweg missbraucht, kann vom Moderationsteam stummgeschaltet werden.
- Gemeldet werden einzelne Beiträge, nicht Konten. Gegen ein Konto geht das Moderationsteam von sich aus vor, etwa wenn mehrere seiner Beiträge gegen Titel X verstossen.
Diskussion: Kontaktadresse der Meldestelle.
§ 5 Verfahren
- Das Moderationsteam sichtet Meldungen und kann auch von sich aus Beiträge prüfen. Es entscheidet unverzüglich. Feste Fristen gibt es nicht.
- Es setzt einen Wert nach § 3 und hält die Begründung und die entscheidende Person im Protokoll fest.
- Die betroffene Person erhält den Entscheid und den Grund als Benachrichtigung in smartinfo (Art. 6 Abs. 2), bei einer Kontosperre beim nächsten Login.
- Die Massnahme richtet sich nach der Schwere des Verstosses (Art. 44).
- Beim Widerruf der Teilnahme (Art. 44 Ziff. 3) werden neue Beiträge abgelehnt (Art. 16). Bestehende Beiträge bleiben, solange sie kein Label tragen.
- Wer befangen ist, entscheidet nicht. Ist deshalb niemand aus dem Moderationsteam verfügbar, bestimmt der Betreiber für diesen Fall eine Drittperson als Stellvertretung. Sie hat für diesen Fall dieselben Rechte und ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
§ 6 Einspruch
- Gegen jede Massnahme ist Einspruch möglich. Eine Frist gibt es nicht. Wer sich wegen einer Kontosperre nicht mehr anmelden kann, erhebt ihn per E-Mail. Die Anmeldeseite nennt die Adresse, und das Moderationsteam erfasst den Einspruch.
- Über den Einspruch entscheidet eine andere Person aus dem Moderationsteam als jene, die den ersten Entscheid getroffen hat (Art. 45 Abs. 5). § 5 Abs. 6 gilt auch hier.
- Wird der Einspruch gutgeheissen, wird die Massnahme aufgehoben: Das Label wird zurückgenommen, Widerruf und Takedown enden, ein entfernter Spiegelpost wird wiederhergestellt, und der Beitrag zählt wieder.
- Der Einspruch betrifft nur Massnahmen. Ein Entscheid des Peer Reviews bleibt endgültig (Art. 31). Dasselbe gilt für eine Löschung (§ 2 Abs. 7).
§ 7 Takedown
- Die Sperrung eines Kontos oder Beitrags ist nur bei rechtswidrigen Inhalten und bei schwerem Missbrauch zulässig (Art. 45 Abs. 2).
- Eine Person aus dem Moderationsteam kann allein entscheiden. Kontrolliert wird über den Einspruch (§ 6).
- Eine Kontosperre umfasst das Label, den Widerruf und bei gehosteten Konten den Takedown. Beim nächsten Login wird auch das Konto bei smartinfo gesperrt, und die Person erfährt Entscheid und Grund. Eine Beitragssperre umfasst das Label und bei gehosteten Konten den Takedown des Records. Externe Konten können nur ausgeblendet und widerrufen werden.
- Nach einem Takedown bleiben die Gutachten des Kontos gespeichert und zählen weiter. Öffentlich sichtbar sind dann nur noch die Stimmenzahlen in smartinfo. Von aussen lassen sich die Gutachten dieses Kontos nicht mehr einzeln nachzählen.
Diskussion: Was gilt als schwerer Missbrauch?
§ 8 Transparenz
- Gültige Labels sind über eine öffentliche Schnittstelle abrufbar, auch solche auf Konten. Ihr Wert nennt den Grund der Massnahme. Sie tragen keine weitere Begründung und keine Angaben zur meldenden Person. Auch die Rücknahme eines Labels ist öffentlich, damit andere Dienste sie übernehmen können.
- Das Moderationsteam sieht, wer gemeldet hat. Betroffene erfahren es nicht.
- Das Protokoll hält fest, wer was entschieden hat.
- Eigene Übersichten oder Zahlen zur Moderation veröffentlicht der Betreiber nicht. Dritte können die Schnittstelle dafür nutzen.
Diskussion: Öffentliche Labels auf pseudonymen Konten sind vor dem Inkrafttreten juristisch zu prüfen (Persönlichkeitsschutz, Art. 7).
§ 9 Aufbewahrung
- Labels bleiben bestehen, solange der Inhalt existiert. Wird ein Konto gelöscht, werden die Labels auf dem Konto und auf seinen gelöschten Beiträgen entfernt und nicht mehr ausgeliefert.
- Meldungen und Protokoll werden nach einer festen Frist ab Abschluss des Falls gelöscht oder anonymisiert (Art. 6 Abs. 4 DSG), auch nach der Löschung des Kontos (Art. 16a).
Diskussion: Länge der Frist. Vor dem Inkrafttreten juristisch prüfen.